Detailansicht Urteil
Schmerzensgeld : Fitness-Studiobesucherin stolpert über Slackline
OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 162/20, 05.08.2021
Mitteilung
herunterladen
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Karlsruhe, AZ: 14 U 60/16, 16.07.2019
-
LG Freiburg, AZ: 14 O 435/12, 23.03.2016
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Fitnessstudio verletzt gestolpert Hindernis Cardio Free style Bereich slackline leine Gummi band gespannt über Boden Senior Oma Opa Fraktur Knochen gebrochen gestaucht Wade Schienbein Schmerzensgeld LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2020 - 2-19 O 237/19 Nr. 55/2021
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Abschleppen Makler Sondereigentum Garage Organisationsbeschluss Arzthaftung Einstimmigkeit Mietminderung Verwalter Veränderung Tierhaltung Beschluss Eigenbedarfskündigung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Schimmel Wurzeln Verwaltungsbeirat Kurioses Gegenabmahnung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Kündigung Nutzungsentschädigung Protokoll Telefonwerbung Beirat Verkehrsunfall Teilungserklärung Anfechtungsklage Miete Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!