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Küssen gegen den Willen einer Kollegin ist fristloser Kündigungsgrund
LAG Köln, AZ: 8 Sa 798/20, 01.04.2021
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Keywords: fristlose außerordentliche Kündigung Kündigungsschutzklage verhältnismäßig wirksam Wahrheit Lüge gelogen gerechtfertigt sexuelle Belästigung küssen berühren anfassen Annäherungsversuche Firma Betrieb Fortbildung Arbeitsplatz Dienstreise Arbeitsreise Hotel bar Zimmer Pflichtverletzung
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