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Niedersachen: Clubs und Shisha-Bars dürfen trotz einer Inzidenz von über 10 geöffnet bleiben; § 28a Abs. 3 IfSG
OVG Lüneburg, AZ: 13 MN 352/21, 03.08.2021
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Die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 ist mit der Regelung des § 28a Abs. 3 IfSG nicht vereinbar.

Die Überschreitung des Inzidenzwerts von 10 kann für sich genommen nicht zugleich in abstrakt-genereller Weise zur Begründung der Vermutung dienen, dass in absehbarer Zeit auch weitere Schwellenwerte überschritten werden und die für diese Schwellenwerte vorgesehen Maßnahmen schon zu diesem frühen Zeitpunkt vorweggenommen werden müssen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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