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Nutzungsausfallentschädigung: Zur Schadenminderungspflicht des Geschädigten
OLG Düsseldorf, AZ: 1 U 52/07, 15.10.2007
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Im Rahmen der Beurteilung des Nutzungsausfallschadens genügt der Verkehrsunfallgeschädigte im Regelfall seiner Schadenminderungspflicht, wenn er die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinweist, dass ohne Vorfinanzierung ein Reparaturauftrag nicht erteilt werden kann. Er muss von sich aus keine weiteren Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen machen. Weitere Angaben können nur prozessual in Ansehung der sekundären Darlegungslast verlangt werden.?

Jedenfalls in Fällen der vollen Haftung des Unfallgegners trifft den Geschädigten grundsätzlich keine Obliegenheit, seine eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um die Reparaturkosten vorzufinanzieren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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