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Haftungsverteilung für Verkehrsunfall durch Rückwärtsfahren von einem Grundstück
LG Bückeburg, AZ: 1 O 86/11, 29.09.2011
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Ein Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug (ohne Einweiser) rückwärts aus einem Grundstück herausfährt und aufgrund baulicher Veränderungen an seinem Fahrzeug keine vollständige Sicht nach hinten hat, haftet bei der Kollision mit einem anderen Fahrzeug allein für den entstandenen Schaden.

Im Falle einer Kollision mit einem ebenfalls rückwärts fahrenden Parkplatzsucher, muss sich dieser nicht anspruchsmindernd entgegenhalten lassen, dass er die besonderen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren nicht dadurch besser wahrgenommen hat, dass er nicht zusätzlich, was das Unfallgeschehen möglicherweise verhindert hätte, die sich hinter ihm befindliche Verkehrssituation ergänzend durch den linken Seitenspiegel beobachtet hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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