Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ersatz von Umsatzsteuer für Teilreparatur neben fiktiver Reparaturkostenabrechnung
LG Düsseldorf, AZ: 21 S 349/11, 13.12.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Lässt der Geschädigte die Unfallschäden an seinem Fahrzeug durch Teil-, Billig- oder Behelfsreparatur nur zum Teil beseitigen, kann er die hierfür aufgewendete Umsatzsteuer ungekürzt neben den durch ein Sachverständigengutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten als Kosten der Schadensbeseitigung geltend machen.

Dass der Gesetzgeber über den Ausschluss fiktiver Umsatzsteuer hinaus eine weitergehende Einschränkung der Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer als Teil des Wiederherstellungsaufwandes bewirken wollte, kann der Gesetzesbegründung nicht entnommen werden. Von vornherein unterstellt der Gesetzgeber vielmehr die Möglichkeit, dass es auch zu einem nur teilweisen Anfall der Umsatzsteuer kommen kann, die im Grunde zwangsläufig mit im Übrigen fiktiv berechneten Kosten zu kombinieren ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gutachten Gutachterbasis Ersatzfähigkeit mangelhaft fiktive Abrechnung Mangelbeseitigungskosten Vorschussanspruch Mängelbeseitigung Vorleistung vorfinanzieren Nacherfüllung freie Werkvertrag umfasst vom Kaufvertrag isolierte Betrachtung dulden Schaden liquidieren Umsatzsteuer 19 % tatsächlich angefallen Versicherung Haftpflicht netto brutto Werkstatt Eigenreparatur Selbstvornahme Ersatzteile Markenwerkstatt Qualität sachgerecht fachgerecht