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Ersatz von durch Eigenreparatur angefallene Umsatzsteuerbetrag bei Abrechnung auf Gutachtenbasis; § 249 BGB
LG Hagen, AZ: 10 O 24/09, 02.07.2009
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Der im Falle der Abrechnung auf Gutachtenbasis tatsächlich - zum Beispiel bei teilweiser oder in Eigenarbeit durchgeführter Reparatur - angefallene Umsatzsteuerbetrag ist erfasst, sofern sie sich innerhalb des durch das fiktive Gutachten gezogenen Rahmens bewegen und diesen nicht überschreiten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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