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Kein Schadensersatz auf Basis der Kosten für Reparatur in externer Werkstatt bei Reparatur des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs in eigener Werkstatt
OLG Düsseldorf, AZ: 1 U 142/20, 15.06.2021
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Nutzt ein Busunternehmen seine eigene Werkstatt zur Reparatur seines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Busses, beschränkt sich der zur Herstellung erforderliche Betrag auf die insoweit anfallenden Kosten.

Die höheren Kosten einer externen Werkstatt können grundsätzlich zugrunde gelegt werden, wenn das Busunternehmen einen Teil der Kapazitäten seiner Werkstatt als freie Werkstatt zur Gewinnerzielung verwendet. Voraussetzung ist allerdings, dass es im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast hinreichend dazu vortragen kann, dass es in der Zeit der Reparatur des Busses Fremdaufträge hätte annehmen können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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