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Heraufsetzung des Mietzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei unmöglicher Mieterhöhung während des Restitutionsverfahrens; § 313 Abs.1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 41/04, 22.12.2004
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War der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert, die Miete für Wohnraum in den neuen Bundesländern nach den Bestimmungen der Ersten oder Zweiten Grundmietenverordnung oder nach den §§ 11, 12 MHG zu erhöhen, obwohl deren Voraussetzungen erfüllt waren, so kann er die Heraufsetzung der Miete nach den Grundsätzen über die Anpassung eines Vertrages wegen wesentlicher Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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