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Corona-Pandemie: Mieter kann die Miete auf die Hälfte kürzen
LG Köln, AZ: 16 O 255/20, 06.01.2021
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Keywords: Hoheitlicher Eingriff Maßnahme unmittelbar Zustand Lage Wegfall der Geschäftsgrundlage Verwendungsrisiko Mieter Vermieter Corona Pandemie Sars cov 2 Virus Gewerbe Handel Verkäufer miete Mietvertrag zahlen Pflicht aussetzen verweigern anpassen des Vertrages Sachmangel mindern aufschieben stunden Mietminderung Lockdown Objektbezug kneipe Gaststätte Restaurant Einzelhandel Kleidung Textil
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