Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Schließung von Geschäften wegen Lockdown führt zu Minderung der Miete auf die Hälfte; § 313 Abs. 1 BGB
OLG Dresden, AZ: 5 U 1782/20, 24.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die durch die Corona-Pandemie verursachte staatliche Schließungsanordnung für ein im Rahmen des Mietzweckes betriebenes Geschäft begründet keinen zur Minderung der Miete führenden Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB.

Es liegt aber eine Störung der Geschäftsgrundlage des Mietvertrages im Sinne einer Störung der großen Geschäftsgrundlage vor. Diese führt, wenn sie über einen Monat andauert, regelmäßig zur Anpassung des Mietvertrages gemäß § 313 Abs. 1 BGB dahin, dass die vertraglich vereinbarte Kaltmiete für den Zeitraum der Schließungsanordnung auf die Hälfte reduziert wird.

Es bleibt offen, ob und ggf. inwieweit staatliche Zahlungen an Vermieter oder Mieter aus Anlass der Corona-Pandemie zu einer (weiteren) Anpassung der Kaltmiete gemäß § 313 Abs. 1 BGB führen sowie ob und ggf. inwieweit Zahlungen auf Betriebskosten anzupassen sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mietvertrag Mieter Vermieter Minderung Mangel Lärm Lautstärke Geräusche Dezibel Wohnlage entspannt leise ruhig Tauglichkeit Abrede Vereinbarung Beschaffenheit Mietspiegel Nutzungszweck Abwehranspruch Eigentümer Entschädigungsanspruch Störer Verursacher Immission Gegend Ort örtlich Kommune Gemeide Viertel Stadt