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Kein Mietminderungsanspruch bei Entwendung einer im Keller vereinbarungsgemäß ausgelagerten Vermietereinbauküche?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 198/15, 13.04.2016
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Ist in einer Vereinbarung über die Auslagerung einer Einbauküche allein die Rede von einer Verpflichtung des Mieters zu einer sachgerechten Aufbewahrung der ausgebauten Küche, so ist die Vereinbarung in Anbetracht des Wortlauts und der Interessenlage der Parteien dahin auszulegen, dass die Parteien hierdurch die mietvertragliche Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters dahin abgeändert haben, dass diese ab dem Ausbau der von ihm gestellten Einbauküche jedenfalls so lange nicht die Stellung der ursprünglich eingebauten Kücheneinrichtung oder einer Ersatzküche schuldete, als der Mieter die Wohnung selbst mit einer Küche ausgestattet und damit keinen Bedarf für eine (weitere) Küche hatte.

Das Abhandenkommen der im Keller ausgelagerten Küche hat deshalb nicht zu einer Abweichung der Ist-Beschaffenheit der Mietsache von der Soll-Beschaffenheit geführt, so dass ein zur Minderung der Miete führender Sachmangel nicht vorliegt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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