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Trittschallschutz - beim Altbau kommt es auf die DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung an
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 131/08, 17.06.2009
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KG Berlin, AZ: 8 U 1006/20, 17.09.2020
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 31/18, 29.04.2020
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Keywords: Mietvertrag Mieter Vermieter Minderung Mangel Lärm Lautstärke Geräusche Dezibel Wohnlage entspannt leise ruhig Tauglichkeit Abrede Vereinbarung Beschaffenheit Mietspiegel Nutzungszweck Abwehranspruch Eigentümer Entschädigungsanspruch Störer Verursacher Immission Nachbar Fußboden Tritte stampfen decke
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