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Bild eines Prominenten auf Titelseite einer Drogeriemarktzeitschrift - Persönlichkeitsrechtsverletzung?
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 52/94, 14.03.1995
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Die Garantie der Pressefreiheit lässt es nicht zu, das Eingreifen dieses Grundrechts von der Qualität des jeweiligen Presseerzeugnisses oder redaktionellen Beitrags abhängig zu machen. Demnach sind auch Werbezeitschriften mit einem geringen, inhaltsarmen Teil von ihr umfasst.

Dem Durchschnittsleser ist bekannt, dass auch Werbezeitschriften dann, wenn sie das Bild einer beliebten prominenten Persönlichkeit auf dem Titelblatt veröffentlichen, ohne einen erkennbaren Bezug zu bestimmten Waren- oder Dienstleistungen zum Ausdruck zu bringen, lediglich den Zweck verfolgen, die Attraktivität ihres Blattes zu steigern. Ein Hinweis auf die Waren- oder Dienstleistungen, für die im Innern der Blätter geworben wird, wird hierin nicht erblickt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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