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Abbildung einer prominenten Person auf der Titelseite eines Beispiels für eine geplante Zeitung
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 65/07, 29.10.2009
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Der rechtswidrige und schuldhafte Eingriff in das Recht am eigenen Bild eines anderen zur Werbekampagen begründet einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs 1, 2 BGB in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG.?

Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.

Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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