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Schadensersatzfplicht des Mieters bei überdurchschnittlich vielen Dübellöchern und auffallende Latexfarben in der Wohnung
LG Wuppertal, AZ: 9 S 18/20, 16.07.2020
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Das LG Wuppertal hat mit diesem Urteil entschieden, dass sich ein Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig macht, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses von ihm angelegte Dübellöcher (ca. 120 Stück) sowie kräftige Latexfarben an verschiedenen Wänden der Wohnung vor Auszug aus der Wohnung nicht beseitigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
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