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Festgelegter Kündigungszeitraum als überraschende und benachteiligende AGB in Mietverträgen
LG Heilbronn, AZ: Sp 2 S 30/19, 15.07.2020
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Ein vorformulierter Kündigungszeitraum, innerhalb dessen der Mieter eines Mietverhältnisses kündigen kann, stellt eine Schikane des Mieters dar und ist letztlich nicht schützenswert. Dies gilt nicht nur im Bereich der Wohnraummiete, sondern gerade auch im Bereich der Gewerberaummiete.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Kündigung, Kündigungszeitraum, Miete, Mietvertrag, Wohnraummiete, Wohnraum,