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Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete aus abgetretenem Recht
LG Berlin I, AZ: 65 S 241/20, 20.04.2021
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In dieser Entscheidung hat das LG Berlin entschieden, dass Mieter ihre Ansprüche aus ihren Mietverträgen abtreten dürfen. Ein entgegenstehendes, durch AGB geregeltes, Abtretungsverbot sei unwirksam. Hierin liege eine unangemessene Benachteiligung des Mieters i.S.d. § 307 Abs. 1 S.1 BGB.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Miete, Abtretung, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vereinbarung, Recht, Verbot