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Mietminderung wegen Bauimmissionen vom Nachbargrundstück
LG Berlin I, AZ: 67 S 230/19, 09.01.2020
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Das LG Berlin hat in diesem Berufungsurteil bestätigt, dass ein Mietobjekt auch nach Vertragsschluss mangelhaft werden kann und sich der Mieter sodann nicht gem. § 536b S.2 BGB in grob fahrlässiger Weise in Unkenntnis des zukünftigen Mangels befand, als dieser den Mietvertrag abgeschlossen hat, wenn ein zum Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses unbebautes Nachbargrundstück in zentraler Lage der Stadt später bebaut wird und von den Baumaßnahmen nicht unerhebliche Immissionen auf die Mietsache einwirken.

Das LG Berlin hat mit diesem Urteil ferner entschieden, dass eine auf Feststellung einer Minderungsquote wegen eines dynamischen Mangels gerichtete Klage des Mieters für die Zeit nach Schluss der mündlichen Verhandlung unbegründet ist, wenn die weitere Dauer und Intensität der mangelbedingten Beeinträchtigungen bis zum vollständigen Wegfall des Mangels ungewiss sind.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Mietvertrag, Miete, Mangel, Mietmangel, Mietminderung, Minderung, Grundstück, Baumaßnahme