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Anwendbarkeit von §§ 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB auf einen Vertrag mit dem Betreiber eines Dating-Video-Portals
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 93/09, 08.10.2009
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In diesem Urteil entschied der BGH, dass es sich bei dem Vertrag mit dem Betreiber eines sog. Video-Partnerportals um einen Dienstvertrag handelt. Dies hat zur Konsequenz, dass die §§ 627 Abs. 1, 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB zur vorzeitigen Kündigung Anwendung finden.

Zugleich hat der BGH die von der Beklagten verwandte AGB-Klausel, nach welcher abweichend von § 628 Abs. 1 S.1, 3 BGB im Falle der Kündigung durch den Kunden die vertraglich vereinbarte volle Vergütung unabhängig von der Erbringung der durch den Dienstberechtigten geschuldeten Leistungen geschuldet sein soll.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Partnervermittlungsvertrag, Partnervermittlung, Vergütung, Dienstvertrag, Dienstvertragsrecht