Detailansicht Urteil
Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
OLG Nürnberg, AZ: 2 U 3607/20, 25.03.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kopierkosten Telefax Kostenrecht
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
- Gespräch zwischen Anwalt und Richter löst keine Terminsgebühr aus; Nr. 3202, Vorb. 3 Abs. 3 RVG-VV
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Arzthaftung Treppenlift Miete Organisationsbeschluss Beirat Beschluss Makler Mietminderung Jahresabrechnung Sondereigentum Eigentümerversammlung Abschleppen Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Veränderung Kurioses Schimmel Nachbarrecht Garage Telefonwerbung Wurzeln Anfechtungsklage Protokoll Tierhaltung Verkehrsunfall Verwalter Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Kündigung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Da die wenig praktische Handhabung von beA auch noch mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist und von einem Anwalt nicht erwartet werden sollte, bis 23.59 Uhr die Übertragung per beA zu versuchen, wird das Telefax immer noch als geeigneteres Übertragungsmedium zur Fristwahrung im Einzelfall anzusehen sein.
Nunmehr hat nach dem OLG Frankfurt jetzt auch das OLG Nürnberg die Praxis der Berechnung zusätzlicher Kopierkosten für nicht rechtmäßig erachtet, da es an einer Ermächtigungsgrundlage fehlt.