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Diskriminierende und Ausländerfeindliche Äußerungen eines Verwalters können seine Wahl gefährden
LG Itzehoe, AZ: 11 S 33/17, 26.01.2018
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Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestellung des Verwalters einen Beurteilungsspielraum, bei der sie eine Prognose darüber anstellen müssen, ob er das ihm anvertraute Amt ordnungsgemäß ausüben wird.

Die Bestellung des Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung deshalb erst, wenn die Wohnungseigentümer ihren Beurteilungsspielraum überschreiten, das heißt, wenn es objektiv nicht mehr vertretbar erscheint, dass sie den Verwalter ungeachtet der gegen ihn sprechenden Umstände bestellen.

Ausländerfeindliche und diskriminierende Äußerungen eines Verwalters können seiner Wiederwahl entgegenstehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ungeeigneter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage ordnungsgemäße Verwaltung