Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
OVG Bremen, AZ: 1 S 250/14, 24.04.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Gebühr gem. Nr. 1002 VV RVG entsteht nicht bereits durch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts, die allgemein auf Verfahrensförderung gerichtet ist. Vielmehr bedarf es einer darüber hinausgehenden qualifizierten, auf die Beilegung des Rechtsstreits ohne streitige Entscheidung gerichteten Tätigkeit des Rechtsanwalts.

Die zwischen dem Gericht und dem Prozessbevollmächtigten geführten Telefonate sind nicht geeignet, eine Terminsgebühr für den Rechtsanwalt auszulösen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt