Detailansicht Urteil
Verschuldenszurechnung im Staatshaftungsrecht mit Bezügen zum Seeaufgabenrecht
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 358/03, 02.12.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 333/13, 16.04.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Amtshaftung Staatshaftung Staatshaftungsanspruch gemeinschaftsrechtlich Amtspflichtverletzungen Sociedad Anónima Nebenbestimmung Ausrüstungssicherheitszeugnis Interim Cargo Ship Safety Construction Certificate Interim International Load Line Certificate Schadensersatzbegehren Seeaufgabengesetz Überprüfungshafen
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Beirat Kurioses Arzthaftung Abschleppen Verwalter Veränderung Schimmel Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Wurzeln Tierhaltung Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Beschluss Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Treppenlift Einstimmigkeit Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Garage Miete Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Nachbarrecht Protokoll Kündigung Sondereigentum Jahresabrechnung Abmahnung Verkehrsunfall Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!