Detailansicht Urteil
Keine Befugnis des WEG-Verwalters zur Kreditaufnahme bei der Besorgung seiner Geschäfte gem. § 27 Abs. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 197/10, 18.02.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 251/11, 28.09.2012
-
OLG Hamm, AZ: I 15 Wx 251/11, 14.05.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Wohnungsverwalter Sanierung Renovierung Instandhaltung Instandhaltungsmassnahme Instandhaltungsmaßnahme Instandsetzung Instandsetzungsmassnahme Kosten Kredit Kreitaufnahme Beschluss Ermächtigung Wohnungseigentümer Versammlung Beschluß Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Geschäftsführung ohne Auftrag
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Mietminderung Nachbarrecht Abmahnung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Wurzeln Arzthaftung Miete Beschluss Sondereigentum Kurioses Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Garage Jahresabrechnung Makler Abschleppen Protokoll Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Teilungserklärung Verwalter Eigentümerversammlung Schimmel Beirat Anfechtungsklage Gegenabmahnung Tierhaltung Treppenlift Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Derzeit herrscht Unsicherheit, ob der WEG-Gemeinschaft das Recht zur Kreditaufnahme zusteht, so dass eine Kreditaufnahme durch den Verwalter ohne Ermächtigung der Gemeinschaft erst recht nicht in Betracht kommen kann.
Leider hat der BGH in seiner Entscheidung aber auch zum Ausdruck gebracht, dass ein Verwalter gleichwohl zur Kreditaufnahme ohne Ermächtigungsbeschluss deshalb berechtigt sein kann, weil der Verwalter einen Beschluss der Wohnungseigentümer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG unverzüglich durchzuführen hat und andernfalls schadensersatzpflichtig werden kann.
Dies könne z.B. der Fall sein, wenn sich während der laufenden Bauarbeiten herausstellt, dass eine Kreditaufnahme erfoderlich werde. Damit bleibt weiterhin unklar, unter welchen Voraussetzungen eine Kreditaufnahme durch den Verwalter zulässig sein soll. Mit seiner Enstcheidung hat der BGH mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben.
Bis zu einer weiteren Klärung werden die Verwalter zur Vermeidung einer persönlichen Haftung gut beraten sein, von einer eigenständigen Kreditaufnahme für die Gemeinschaft immer Abstand zu nehmen und vor Vergabe und Ausführung der Maßnahmen die voraussichtlichen Kosten mit den vorhandenen Rücklagen abzugleichen, damit bereits im Rahmen der Beschlussfassung über die Maßnahme vorsorglich eine Sonderumlage mitbeschlossen werden kann.