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Prüfpflichten des Betreibers eines Bewertungsportals für Ärzte
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 11 O 2608/12, 08.05.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Stefan Specks, Düsseldorf
Keywords: Arztbewertung, Bewertungsportal, Arzt, Tatsachenbehauptung, Prüfpflichten, Bewertung, Zahnarzt, Therapeut, Internetportal, Verleumdung, Schmähkritik
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Die wesentlichen Punkte hat das Gericht völlig richtig gesehen:
Bewertungen haben wahr zu sein. Tatsachenbehauptungen müssen beweisbar sein, sonst sind sie zu löschen. Wertungsquellen sind die §§ 186 ff StGB!
Den Betreiber eines solchen Bewertungsportals treffen umfassende Prüfpflichten.
Er hafte als Mitstörer.
Eine hevorragende, sauber begründete und absolut zu begrüßende Entscheidung!