Detailansicht Urteil
Prüfpflichten des Betreibers eines Bewertungsportals für Ärzte
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 11 O 2608/12, 08.05.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Stefan Specks, Düsseldorf
Keywords: Arztbewertung, Bewertungsportal, Arzt, Tatsachenbehauptung, Prüfpflichten, Bewertung, Zahnarzt, Therapeut, Internetportal, Verleumdung, Schmähkritik
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Wohnungseigentümer Abschleppen Wirtschaftsplan Kündigung Eigentümerversammlung Schimmel Tierhaltung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Kurioses Makler Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Verkehrsunfall Veränderung Treppenlift Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Miete Teilungserklärung Beirat Verwalter Protokoll Nachbarrecht Beschluss Abmahnung Wurzeln Jahresabrechnung Anfechtungsklage Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die wesentlichen Punkte hat das Gericht völlig richtig gesehen:
Bewertungen haben wahr zu sein. Tatsachenbehauptungen müssen beweisbar sein, sonst sind sie zu löschen. Wertungsquellen sind die §§ 186 ff StGB!
Den Betreiber eines solchen Bewertungsportals treffen umfassende Prüfpflichten.
Er hafte als Mitstörer.
Eine hevorragende, sauber begründete und absolut zu begrüßende Entscheidung!