Detailansicht Urteil
Wo genau muss ein Grenzzaun entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden?; §§ 921 BGB; 36 NachbG NRW
LG Essen, AZ: 15 S 69/21, 19.05.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 10 C 279/18, 02.03.2021
-
LG Essen, AZ: 15 S 145/19, 28.10.2019
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 254/18, 11.07.2019
-
AG Bottrop, AZ: 11 C 338/07, 04.09.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 93/91, 22.05.1992
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenzaun Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nachbargrundstück Grundstücksgrenze 1004 BGB Beseitigung
Ähnliche Urteile
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
- § 281 BGB findet auf den Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Überwuchs [Wurzelbrut] durch Nachbargrnudstück) keine Anwendung
- Darf man in seinem Garten einen Galgen aufstellen?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Abschleppen Mietminderung Nachbarrecht Arzthaftung Tierhaltung Kurioses Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Abmahnung Gemeinschaftseigentum Kündigung Wurzeln Schimmel Eigenbedarfskündigung Veränderung Eigentümerversammlung Miete Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Garage Teilungserklärung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Gegenabmahnung Sondereigentum Treppenlift Protokoll Makler Verwalter Telefonwerbung Beirat Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!