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Für welche Personen kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden?; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 159/09, 27.01.2010
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Nach der Rechtsprechung des BGH können wohl bis zum 3. Verwandschaftsgrad (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge) und bis zum 2. Verschwägerungsgrad (Eltern für die Schwiegereltern des eigenen Kindes und deren Abkömmlinge) Eigenbedarfskündigungen ohne zusätzliche einfallbezogene Voraussetzungen ausgesprochen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Schwägerschaft 2. Grad 3. Verwandtschaft Bottrop Eigenbedarfskündigung Schwagerschaft Familienangehörige enge
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