Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zustimmung nach §§ 12 Abs. 1 WEG, 878 BGB bleibt auch nach Beendigung der Verwalterstellung wirksam
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/12, 11.10.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.

Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter Veräußerung Zustimmung Zustimmungserklärung Eigentümer Käufer Verkäufer WEG Eigentum Eigentumsübertragung Eigentümerwechsel Grundbuch