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Zur Kostenerstattung mehrerer Rechtsanwälte nach erfolgreicher Anfechtungsklage in zwei Instanzen; § 50 WEG a.F.
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 87/21, 11.05.2021
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§ 50 WEG a.F. findet grundsätzlich auch auf eine Mehrfachvertretung auf Klägerseite Anwendung. Jedoch gilt dieser Grundsatz bei einer Mehrfachvertretung auf Klägerseite bei Anfechtungsklagen nur eingeschränkt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8. Juli 2010, - V ZB 153/09).

Danach muss sich kein Wohnungseigentümer vor der Klageerhebung bei den
Miteigentümern erkundigen, ob sie auch Anfechtungsklage erheben werden. Es besteht also weder die Pflicht zur Abstimmung noch zur Einigung auf einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten.

Die Kammer vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass sich bei Anfechtungsklagen keine Obliegenheit der klagenden Wohnungseigentümer nach der Prozessverbindung begründen lässt, sich für die restliche erste Instanz auf einen Prozessbevollmächtigten zu verständigen.

Zwar ist jede Prozessphase eigenständig zu betrachten (Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 1. Oktober 2009, - 25 T 525- 528/09), jedoch wäre in einer Gestaltung wie der vorliegenden die Entscheidungsfindung, welche Kläger das Mandatsverhältnis zu ihrem ausgewählten Rechtsanwalt beenden sollen und sich dem Rechtsanwalt eines oder mehrerer anderen Anfechtungskläger/s anschließen sollten, praktisch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Aufgrund dessen sind die Kosten der Mehrfachvertretung bei Anfechtungsklagen grundsätzlich bis zum Abschluss der ersten Instanz erstattungsfähig.

Im Gegensatz zu der erstinstanzlich einzuhaltenden gesetzlich normierte Anfechtungsfrist ist die Verteidigung der Kläger gegen die Berufung der Beklagten gesetzlich nicht an eine Frist gebunden.

Ob auch die Kosten zweier Rechtsanwälte auf Klägerseite für die Berufungsinstanz erstattungsfähig sind, hängt daher davon ab, ob im konkreten Fall aufgrund besonderer Umstände auch eine Vertretung durch verschiedene Prozessbevollmächtigte im Berufungsrechtszug ausnahmsweise gerechtfertigt war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop