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Verschuldensunabhängige Kostenhaftung kann nicht beschlossen werden / Zu den Mindestanforderungen einer Jahresabrechnung
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/20, 16.04.2021
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Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung muss mindestens die Gesamtabrechnung mit einer geordneten und übersichtlichen Auflistung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, die Einzelabrechnung, die den Wohnungseigentümern die nach dem Kostenverteilerschlüssel zu tragenden Kosten festlegt und eine Darstellung der Anfangsbestände der Bankkonten und Rücklagen.

Grundsätzlich muss der Regelungsinhalt eines Beschlusses klar und bestimmt oder zumindest durch Auslegung bestimmbar sein. Der Inhalt muss dabei dem Beschluss selber zu entnehmen sein.

Der Gemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz für eine verschuldensunabhängige Kostenhaftung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Kostenfolge Kostenbelastung Bottrop