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Wann dürfen Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung verweigern?
LG Dortmund, AZ: 1 T 20/21, 15.04.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ZUstimmung Veräußerung Wohneigentum Wohnungseigentum
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Die Wohnungseigentümer dürfen ihre Zustimmung aber nicht davon abhäbgig machen, dass der Erwerber seine Vermögensverhältnisse offenlegt. Auch trifft den Veräußerer keine Verpflichtung zur Informationsverschaffung. Diese müssen die zustimmungspflichtigen Eigentümer/Verwalter selber beibringen.
Die vom AG Arnsberg (3 C 710/13) gegenteilig vertretende Auffassung widerspricht der einhelligen Rechtsprechung. Die Entscheidung des LG Köln (29 T 96/14) betraf einen Sonderfall, als die Teilungserklärung eine entsprechende Überprüfung durch den Verwalter anordnete.