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Ärztliche Aufklärungspflicht bei einer Koloskopie
OLG Dresden, AZ: 4 U 331/20, 07.04.2020
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Vor einer Koloskopie ist der Patient über das Risiko einer iatrogenen Perforation des Darmes bei der Untersuchung aufzuklären.

Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung reicht ein Aufklärungsformular nicht aus, vielmehr ist grundsätzlich die Zeugenvernehmung oder Parteianhörung des aufklärenden Arztes geboten. Ist dessen Darstellung schlüssig und durch einen Aufklärungsbogen einiger Beweis für ein solches Gespräch erbracht, genügt es, wenn der Arzt seine regelmäßige Aufklärungspraxis schildert, damit ihm in der Regel geglaubt werden kann.
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