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Zu den Grenzen des Datenschutzes innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
LG Oldenburg, AZ: 5 S 50/20, 22.12.2020
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Keywords: Datenschutz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Früher konnte der Verwalter auf Einsicht in nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen verklagt werden. Nach der nicht besonders geglückten Gesetzesreform des WEG muss ab dem 01.12.2020 die Gemeinschaft verklagt werden, dass diese dem Einsicht begehrenden Wohnungseigentümer die Unterlagen zur Verfügung stellt.