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Unter welchen Voraussetzungen ist eine Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie zulässig? - § 24 WEG
AG Dortmund, AZ: 514 C 88/20, 19.11.2020
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Reicht die Größe des Versammlungsraumes einer Eigentümerversammlung nicht aus, um die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung zu gewähren, sind alle gefassten Beschlüsse anfechtbar.

Abzustellen ist dabei nicht auf die Teilnehmerzahl in der Versammlung, sondern auf die bei der Versammlung zu erwartenden Wohnungseigentümer.

Zur Bestimmung der durchschnittlichen Teilnehmerzahl ist auf die letzten drei Eigentümerversammlungen abzustellen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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