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Verwalter verweigert Einsicht in die Verwaltungsunterlagen - Klage muss gegen die Eigentümergemeinschaft erhoben werden.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 16/19, 18.12.2020
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Nach dem Inkrafttreten der WEG-Reform zum 01.12.2020 sind Ansprüche auf Einsicht in die Verwalterunterlagen nicht mehr gegen den Verwalter selbst, sondern gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.

Mangels Bestehen einer entsprechenden Übergangsvorschrift ist die Passivlegitimation der Beklagten so zum 01.12.2020 weggefallen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop