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Bei zerstrittener WEG sind auch bei Wiederwahl der Hausverwaltung Vergleichsangebote erforderlich
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 72/19, 16.09.2020
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Grds. ist die Einhohlung von Alternativangeboten im Falle der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters nicht erforderlich. Anderes gilt aber dann, wenn sich der
Sachverhalt seit der Erstbestellung des wieder zu bestellenden Verwalters maßgeblich
verändert hat.

Bei der streitgegenständlichen Wiederwahl des Verwalters handelte es sich gerade nicht um eine unproblematische Wiederbestellung eines Verwalters, mit dem bis dahin sämtliche Erbbauberechtigten zufrieden gewesen wären. Auch blieb der Sachverhalt nach der vorangegangenen Wahl vom 08.12.2018 nicht etwa unverändert. Vielmehr sind die Erbbauberechtigten weiterhin untereinander in erheblichem Ausmaß zerstritten und führen gegeneinander und gegen die Verwalterin regelmäßig Prozesse.

Dies hat sich im hiesigen Verfahren unter anderem darin niedergeschlagen, dass sich ein Teil der beklagten Eigentümer nicht von dem durch die Verwalterin beauftragten Rechtsanwalt vertreten lässt und Eingaben macht, die die Argumentation des Klägers und nicht etwa der weiteren Beklagten stützt.

Ein Verwalter ist ungeeignet, wenn er in der Vergangenheit ohne Beschlussfassung erhenliche Ausgaben zu Lasten der Gemeinschaft getätigt hat.

mitgeteilt durch Fr. Dr. Peter Kunth
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop