Detailansicht Urteil
Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist nichtig; §§ 28 Abs. 2, 23 Abs. 4 WEG
OLG Schleswig, AZ: 2 W 7/01, 13.06.2001
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 255/20, 10.03.2021
-
AG Bochum, AZ: 94 C 11/20, 12.11.2020
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 76/20, 03.06.2020
-
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 141/12, 21.06.2013
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 31/08, 30.10.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Nichtigkeit Beschlusskompetenz abgelaufenes Wirtschatfsjahr Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Zur Beschlussersetzung einer Instandsetzungsmaßnahme und zur Verpflichtung der Durchführung - Auftragsvergabe an Handwerker durch GdWE ist eine unvertretbare Handlung
- Wann beginnt eine gerichtliche Verwalterbestellung? - Darf ein Verwalter nach Ablauf seiner Bestellung eine Versammlung einberufen? - Kann ein Verwalter auch rückwirkend bestellt werden?
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
- Eigentümer steht vor verschlossenem Versammlungsraum - alle Beschlüsse sind ungültig
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Abmahnung Verkehrsunfall Treppenlift Mietminderung Kurioses Jahresabrechnung Beschluss Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Garage Schimmel Gegenabmahnung Anfechtungsklage Nachbarrecht Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Makler Protokoll Sondereigentum Kündigung Arzthaftung Verwalter Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Wurzeln Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Beirat Tierhaltung Abschleppen Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!