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Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Ordnungsgeldfestsetzung gegen Mieter
AG Bottrop, AZ: 8 C 166/11, 20.10.2011
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Gegen den Vermieter war ein Unterlassungstitel wegen zweckwidriger Nutzung von Teileigentum ergangen. Dem Vermieter war es untersagt, an Sonn- und Feiertagen das als Sonnenstudio genutzte Ladenlokal geöffnet zu halten

Nachdem der Vermieter das Teileigentum vermietet hatte und der Hauptmieter mit Zustimmung des Vermieters ein Untermietverhältnis begründet hatte, öffnete der Untermieter das Sonnenstudio auch an Sonn-und Feiertagen.

Gegen den Vermieter wurde daraufhin ein Ordnungsgeld von 1.000,00 EUR festgesetzt.

Dieses verlangt er vom Hauptmieter erstattet.

Das Amtsgericht hatte der Klage stattgegeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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