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Zum Duldungsanspruch aus § 912 BGB
OLG Brandenburg, AZ: 5 U 58/07, 22.05.2008
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Keywords: Überbau Grundstück Nachbar Bau Haus Anbau Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Herausgabe Beseitigung Duldung 1004 § BGB Umbau Fassade Vorsatz grobe Fahrlässigkeit Grundstücksgrenze Eigentum Eigentümer Gebäude 985 94 95
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