Detailansicht Urteil
Streitwert bei Widerklage über den Fortbestand eines Mietverhältnisses bestimmt sich nach § 9 ZPO (3,5-fache Jahresbruttomiete)
LG Essen, AZ: 11 O 87/20, 28.01.2021
Mitteilung
herunterladen
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 65 T 132/17, 27.11.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 178/16, 17.01.2017
-
OLG Celle, AZ: 2 W 32/14, 17.02.2014
-
LG Berlin I, AZ: 65 T 127/13, 13.08.2013
-
OLG Stuttgart, AZ: 5 U 137/10, 02.03.2011
Mitteilung herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann 41 GKG Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Miete Tierhaltung Eigentümerversammlung Abmahnung Makler Wurzeln Garage Verkehrsunfall Protokoll Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Anfechtungsklage Abschleppen Nachbarrecht Beirat Mietminderung Verwalter Eigenbedarfskündigung Beschluss Einstimmigkeit Teilungserklärung Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Sondereigentum Telefonwerbung Arzthaftung Wirtschaftsplan Schimmel Kurioses Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Kündigung Nutzungsentschädigung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!