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Notar hat seine Beauftragung nicht nachgewiesen - Mandant muss seine Anwaltskosten dennoch selber bezahlen; §§ 127 ff GNotKG
LG Münster, AZ: 5 OH 14/20, 26.01.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Notarkosten Erstattung
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- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
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Der Mandant muss dann beim zuständigen Landgericht gegen diese Kostenberechnung eine Entscheidung beantragen.
Dieses Verfahren wird im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit geführt. Kann der Notar seine Beauftragung nicht nachweisen, bleibt der Mandant gleichwohl auf die ihm entstandenen Kosten für die Beauftragung seines Rechtsanwaltes sitzen.