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Anforderungen an die Widerrufsinformationen bei einem Leasingvertrag mit garantiertem Restwert
OLG Frankfurt a. M., AZ: 24 U 292/19, 21.08.2020
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Eine Widerrufsinformation wird auch nicht durch die Mitteilung, der Verbraucher müsse nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen Wertersatz leisten, beeinträchtigt, weil dies einen verständigen Verbraucher nicht von der Ausübung eines Widerrufsrechts abhalten wird.

Der Verweis in einer Widerrufsinformation auf § 492 Abs. 2 BGB in Kombination mit der Aufzählung von Pflichtangaben ist klar und verständlich. Die EU-Verbaucherkreditrichtlinie findet auf Leasingverträge mit Restwertgarantie keine (entsprechende) Anwendung.
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