Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

KFZ-Leasing mit Kilometerabrechnung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 336/12, 24.04.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei diesem Geschäftsmodell eines KFZ-Leasings mit Kilometerabrechnung wird die volle Amortisation des Anschaffungs- und Finanzierungsaufwands im Wege der Mischkalkulation durch die vom Leasingnehmer geschuldeten Zahlungen und durch Verwertung des Leasingfahrzeugs nach Vertragsablauf erreicht, für dessen ordnungsgemäßen Zustand der Leasingnehmer einzustehen hat. Der Leasingnehmer schuldet dem Leasinggeber daher nicht nur die vereinbarten Leasingraten nebst einer etwaigen bei Vertragsbeginn zu entrichtenden Sonderzahlung als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung, sondern auch einen Ausgleich in Geld für gefahrene Mehrkilometer und - zur Kompensation eventueller Schäden oder Mängel am Fahrzeug - Ersatz des Minderwerts des Leasingfahrzeugs bei Rückgabe in nicht vertragsgemäßem Zustand.

Es ist unschädlich, wenn entgegen der üblichen Wortwahl nicht von “Ausgleich des Minderwerts“, sondern von “Ersatz des entsprechenden Schadens“ die Rede ist. Bei diesen Formulierungen handelt es sich um Beschreibungen desselben Tatbestands. Minderwert und Schaden sind daher in diesem Zusammenhang synonyme Begriffe; gleiches gilt für die Begriffe “Ausgleich“ und “Ersatz“.

Für die Bemessung eines mängelbedingten Minderwertausgleichs ist weder der vom Leasinggeber vorab intern kalkulierte Restwert noch der nach Vertragsablauf erzielte Verwertungserlös von Bedeutung.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Leasing KFZ-Leasing Leasinggeber Minderwertausgleich Verwertungserlös Gebrauchsüberlassung Mehrkilometer Leasingfahrzeug Schadensersatz Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsgestaltung Vollamortisation