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Wirksamkeit einer Formularklausel zur Änderung und Festlegung von Reisezeiten
OLG Celle, AZ: 11 U 82/12, 07.02.2013
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Eine Klausel in Reisebedingungen, wonach die endgültige Festlegung der Flugzeiten dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen obliegt, ist unwirksam, und zwar unabhängig davon, ob man sie als Änderungsvorbehalt oder als Recht zur einseitigen Leistungsbestimmung versteht.

Eine Klausel in Reisebedingungen, wonach Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich sind, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist damit ebenfalls unwirksam.
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Keywords: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel zur Änderung und Festlegung von Reisezeiten Nachträgliche Festlegung der Flugzeiten und Unverbindlichkeit der vom Reisebüro erteilten Flugzeitinformationen Flugzeiten Unverbindlichkeit von Flugzeiten in Reisevertrag