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Brand auf einem Schiff bei einer Nilkreuzfahrt als Reisemangel
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 180/86, 12.03.1987
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Ein Brand auf einem Schiff ist keine höhere Gewalt, vielmehr ein Mangel, für den der Reiseveranstalter einzustehen hat.

Die werkvertragliche Beweislastverteilung, wonach der Unternehmer, der mangelhaft geleistet und dadurch dem Besteller Schaden zugefügt hat, zu seiner Entlastung nachzuweisen hat, daß er die schädigenden Umstände nicht zu vertreten hat, gilt auch im Reiserecht.

Eine Haftungsbeschränkung für Schadenersatz auf den dreifachen Reisepreis ist dann unzulässig, wenn sie nicht nicht ausdrücklich auf vertragliche Ansprüche beschränkt.
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Keywords: Reisevertrag Beweislast für fehlendes Verschulden bei Mangel der Reiseleitung Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung Schadenersatz Reisepreis Beweislastverteilung höhere Gewalt Brand Ägyptenreise