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Wann ist die Zumutbarkeit der Kenntnisnahme von AGB bei der Buchung einer Reise in einem Reisebüro gegeben?
BGH Karlsruhe, AZ: Xa ZR 141/07, 26.02.2009
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Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt.

Eine Klausel in Allgemeinen Reisebedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden wegen eines Mangels der Reise abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.
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Keywords: Reisevertrag Voraussetzungen für die Einbeziehung von Allgemeinen Reisebedingungen formularmäßige Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Reisenden