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§ 56 HGB gilt nicht analog für Ankäufe des Angestellten eines Kfz-Händlers
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 196/87, 04.05.1988
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Die Vorschrift des HGB § 56, nach der der Ladenangestellte zu den in einem derartigen Laden gewöhnlich erfolgenden Verkäufen als ermächtigt gilt, ist auf Ankäufe auch nicht entsprechend anwendbar.
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