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Inanspruchnahme einer befristeten Vorauszahlungsbürgschaft erfordert Fälligkeit des gesicherten Anspruchs innerhalb der Frist
OLG München, AZ: 27 U 302/19, 06.08.2019
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Die Inanspruchnahme aus einer zeitlich befristeten Vorauszahlungsbürgschaft setzt die Fälligkeit des gesicherten Anspruchs innerhalb der Frist voraus.
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Keywords: Rückzahlungsanspruch Rücktrittserklärung Bürgschaft Insolvenzschuldnerin Schuldrechtsreform Rücktrittserklärung Fristsetzung Schadensersatzanspruch